Neues Verfahren: Was ändert sich, wenn ich mich krankmelden muss?

  • vor 2 Jahren
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen - das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.

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